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Alle Partner sind Patentanwälte der Bundesrepublik Deutschland, zugelassene Vertreter vor dem Europäischen Patentamt in München und vertretungsberechtigt vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) der Europäischen Union in Alicante/Spanien. Die Patentanwälte gehören der deutschen Patentanwaltskammer und dem Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (epi) an.
Die Patentanwaltsordnung (BGBI, I 1966, Seite 557, zuletzt geändert durch BGBI, I 2001, Seite 3656), die Berufsordnung der Patentanwälte (Mitteilungen der Patentanwälte 1997, Seite 243 ff.), die FICPI-Standesregeln sowie der Code of Professional Conduct des epi (epi-Information 2/2001, Seite 75) sind für die Berufsausübung maßgeblich.

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